Fragen & Formulare
"Du kannst nicht wissen, wohin es geht.
Du kannst es nur gut vorbereiten."
R. Ortel
Keine Angst vor'm Anwalt!
Bei der Entscheidung, ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden sollte, sind viele Ratsuchende unsicher. Der Gang zum Anwalt fällt schwer, auch weil sich das Vorurteil hartnäckig hält, dass Anwälte teuer seien. Dass Kosten entstehen, ist sicher. Aber diesen Kosten stehen auch Leistungen gegenüber, nämlich eine unabhängige Sachverhaltsanalyse, die distanzierte Auseinandersetzung mit widerstreitenden Interessen, die Erarbeitung von Strategien und Lösungsvorschlägen.
Steht ein Betroffener direkt einem Problem gegenüber, kann dieser nicht ausreichend emotional distanziert handeln. Darüber hinaus fehlt das konkrete Wissen, sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Der Anwalt hingegen ist durch langjährige Ausbildung, Zusatzqualifikationen und Erfahrungen sowie seiner Objektivität als Interessenvertreter in der Lage, dem Betroffenen Wege zur Konfliktbewältigung aufzuzeigen und vor Übervorteilungen und Fehlentscheidungen zu schützen. Den Anwalt und seine Mitarbeiter trifft eine gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit. Der Betroffene kann folglich offen und vertrauensvoll mit dem Anwalt reden.
Gibt es einen Anwaltszwang?
In bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vor, u.a.
- bei Verfahren vor dem Landgericht (Streitwert mehr als 5.000,00 EUR)
- bei Verfahren vor dem Oberlandesgericht
- in Familiensachen auch vor dem Amtsgericht
Weitere Gründe, die für den Anwalt sprechen
Kennen Sie Verjährungsfristen, Vorschriften zur Hemmung dieser, die Regelungen nach der Unterhaltsreform, Verspätungsregelungen nach der ZPO, und viele andere? Müssen Sie auch nicht, denn Sie haben Kenntnis in anderen Bereichen, die zum Beispiel Ihren Beruf betreffen.
Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie der Meinung sind, „Ihren Fall samt Lösung“ unlängst in einer Zeitung gelesen oder im Fernsehen gesehen zu haben und somit diesen auch allein lösen zu können. Die Darstellungen sind regelmäßig unzureichend, um tatsächliche Schlussfolgerungen auf Ihren konkreten Fall zu ziehen. Der Teufel steckt im Detail und – jeder Fall ist anders!
Es beraten doch auch andere
Aber sind Sie hierdurch hinreichend geschützt? Beratungen in Rechtssachen können nach dem Rechtsberatungsgesetz nur Rechtskundige erteilen, wozu Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände zählen.
Sicher können außergerichtliche Beratungen auch durch Rentenberater, Versicherungsberater, Behörden im Rahmen der Zuständigkeiten und Verbraucherzentralen erfolgen. Diese Beratungen sind jedoch auf ein Sachgebiet beschränkt. Für den Fall, dass auf Grund eines anwaltlichen Beratungsfehlers Ihnen ein Schaden entsteht, ist der Anwalt versichert. Dies hat der Gesetzgeber zu Ihrem Schutz vorgeschrieben. Diese Sicherheit können Ihnen jedoch andere Berater nicht bieten. Diese unterliegen auch nicht der Pflicht zur Verschwiegenheit.
Was der Anwalt noch für Sie tun kann
Neben dem ausführlichen Gespräch, einer Sachverhalts- und Problemanalyse sowie der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen im Rahmen der Beratung sowie der Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, hat der Anwalt sein Augenmerk stets auf die Konfliktlösung – möglichst bereits außergerichtlich – gerichtet. Ca. drei Viertel aller Streitigkeiten lassen sich mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich erledigen. Eine unter Mitarbeit beider Parteien gefundene Lösung findet bei den Betroffenen häufig mehr Akzeptanz als eine einseitige durch Richterspruch angeordnete Maßnahme.
Sollten Sie sich dem Problem von Vertragsgestaltungen ausgesetzt sehen (z.B. Miet-, Grundstücks-, Ehe-, Arbeitsverträge o.ä.) so ist einzig der Rechtsanwalt Ihr Partner sowohl bei der Erstellung als auch bei der Kontrolle von entsprechenden Entwürfen. Er muss alle Eventualitäten berücksichtigen. Die Vertragsgestaltung betrifft den Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um zu einem Anwalt zu gehen?
So schnell und so früh wie möglich. Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.
Denken Sie auch daran, dass der Anwalt immer nur mit dem „Material“ arbeiten kann, was Sie ihm aushändigen. Erläutern Sie mithin den gesamten Sachverhalt, ohne nach Ihrer Auffassung Unwesentliches wegzulassen. Der Anwalt filtert es allein.
Bereiten auch Sie sich auf das Gespräch vor, in dem Sie ggf. in Stichworten alle wesentlichen Fakten sowie Ihr Ziel/Ihr Interesse notieren; alle Unterlagen zusammenstellen, die in dem Verfahren eine Rolle spielen (Verträge, Schreiben der Gegenseite, Klagen, Zustellungsvermerke etc.). Hierzu gehört auch - soweit vorhanden - die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie haben weitere Fragen?
Ich freue mich auf Ihren Anruf, Ihren Besuch in meiner Kanzlei oder Ihre E-Mail.
Ihre Romy Ortel