Zum Hauptinhalt springen

Fragen & Formulare

"Du kannst nicht wissen, wohin es geht.
Du kannst es nur gut vorbereiten."

R. Ortel












Keine Angst vor'm Anwalt!

Bei der Entscheidung, ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden sollte, sind viele Rat­suchende unsicher. Der Gang zum Anwalt fällt schwer, auch weil sich das Vorurteil hartnäckig hält, dass Anwälte teuer seien. Dass Kosten entstehen, ist sicher. Aber diesen Kosten stehen auch Leistungen gegenüber, nämlich eine unabhängige Sach­ver­halts­analyse, die dis­tan­zier­te Aus­ein­ander­setzung mit widerstreitenden In­te­res­sen, die Erarbeitung von Strategien und Lösungsvorschlägen.

Steht ein Betroffener direkt einem Problem gegenüber, kann dieser nicht ausreichend emotional distanziert handeln. Darüber hinaus fehlt das kon­krete Wissen, sach­ge­rechte Entscheidungen zu treffen.

Der Anwalt hin­gegen ist durch langjährige Ausbildung, Zu­satz­qua­li­fi­ka­tionen und Er­fah­run­gen sowie seiner Objektivität als In­te­ressen­vertreter in der Lage, dem Be­trof­fe­nen Wege zur Konfliktbewältigung auf­zu­zeigen und vor Über­vor­tei­lungen und Fehl­ent­schei­dungen zu schützen. Den Anwalt und seine Mitarbeiter trifft eine gesetzliche Pflicht zur Ver­schwie­gen­heit. Der Be­trof­fene kann folglich offen und ver­trauens­voll mit dem Anwalt reden.


Gibt es einen Anwaltszwang?

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine Vertretung durch einen Rechts­anwalt zwin­gend vor, u.a.

  • bei Verfahren vor dem Landgericht (Streitwert mehr als 5.000,00 EUR)
  • bei Verfahren vor dem Oberlandes­gericht
  • in Familiensachen auch vor dem Amtsgericht


Weitere Gründe, die für den Anwalt sprechen

Kennen Sie Verjährungsfristen, Vorschriften zur Hemmung dieser, die Regelungen nach der Unterhaltsreform, Ver­spä­tungs­re­ge­lun­gen nach der ZPO, und viele andere? Müssen Sie auch nicht, denn Sie haben Kenntnis in anderen Bereichen, die zum Beispiel Ihren Beruf betreffen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie der Meinung sind, „Ihren Fall samt Lösung“ unlängst in einer Zeitung gelesen oder im Fernsehen gesehen zu haben und somit diesen auch allein lösen zu können. Die Darstellungen sind regelmäßig un­zu­rei­chend, um tatsächliche Schlussfolgerungen auf Ihren konkreten Fall zu ziehen. Der Teufel steckt im Detail und – jeder Fall ist anders!


Es beraten doch auch andere

Aber sind Sie hierdurch hinreichend ge­schützt? Be­ra­tun­gen in Rechts­sachen können nach dem Rechtsberatungsgesetz nur Rechts­kundige er­tei­len, wozu Rechts­anwälte, Steuerberater, Rechts­bei­stände zählen.

Sicher können außer­gerichtliche Be­ra­tun­gen auch durch Ren­ten­berater, Ver­siche­rungs­berater, Behörden im Rahmen der Zu­stän­dig­keiten und Ver­braucher­zentralen er­fol­gen. Diese Beratungen sind jedoch auf ein Sach­gebiet beschränkt. Für den Fall, dass auf Grund eines anwaltlichen Be­ratungs­fehlers Ihnen ein Schaden entsteht, ist der Anwalt versichert. Dies hat der Gesetzgeber zu Ihrem Schutz vorgeschrieben. Diese Sicher­heit können Ihnen jedoch andere Berater nicht bieten. Diese unterliegen auch nicht der Pflicht zur Verschwiegenheit.


Was der Anwalt noch für Sie tun kann

Neben dem ausführlichen Gespräch, einer Sachverhalts- und Pro­blem­analyse sowie der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen im Rahmen der Beratung sowie der Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, hat der Anwalt sein Augenmerk stets auf die Konfliktlösung – möglichst bereits außer­ge­richt­lich – gerichtet. Ca. drei Viertel aller Streitigkeiten lassen sich mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich erledigen. Eine unter Mitarbeit beider Parteien gefundene Lösung findet bei den Betroffenen häufig mehr Akzeptanz als eine einseitige durch Rich­ter­spruch angeordnete Maß­nahme.

Sollten Sie sich dem Problem von Ver­trags­ge­stal­tun­gen ausgesetzt sehen (z.B. Miet-, Grundstücks-, Ehe-, Arbeitsverträge o.ä.) so ist einzig der Rechts­anwalt Ihr Partner sowohl bei der Erstellung als auch bei der Kon­trol­le von entsprechenden Entwürfen. Er muss alle Eventualitäten be­rück­sich­tigen. Die Vertragsgestaltung betrifft den Kern­bereich der an­walt­lichen Tätigkeit.


Wann ist der beste Zeitpunkt, um zu einem Anwalt zu gehen?

So schnell und so früh wie möglich. Frühe Beratung hilft, über­flüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.

Denken Sie auch daran, dass der Anwalt immer nur mit dem „Material“ arbeiten kann, was Sie ihm aushändigen. Erläutern Sie mithin den ge­samten Sachverhalt, ohne nach Ihrer Auffassung Unwesentliches weg­zulassen. Der Anwalt filtert es allein.

Bereiten auch Sie sich auf das Gespräch vor, in dem Sie ggf. in Stichworten alle we­sent­lichen Fakten sowie Ihr Ziel/Ihr Interesse notieren; alle Un­ter­lagen zusammenstellen, die in dem Verfahren eine Rolle spielen (Verträge, Schreiben der Gegenseite, Kla­gen, Zustellungsvermerke etc.). Hierzu ge­hört auch - soweit vorhanden - die Police Ihrer Rechts­schutz­ver­siche­rung.

Sie haben weitere Fragen?

Ich freue mich auf Ihren Anruf, Ihren Besuch in meiner Kanzlei oder Ihre E-Mail.

Ihre Romy Ortel